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Befassung mit Bürgeranträgen

Jeder Bürger, jede Bürgerin des Stadtteils hat die Möglichkeit (neben der Teilnahme an der Diskussion zu den Themen des Beirates und neben der Möglichkeit Themen zum Tagesordnungspunkt "Wünsche und Anregungen der Bürger/innen" in den öffentlichen Sitzungen des Beirates einzubringen), einen Bürgerantrag zu stellen.

Ein Bürgerantrag kann formlos eingereicht werden.

Der Beirat ist durch das Gesetz gehalten, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen mit dem Antrag zu befassen. Was nicht bedeuten muss, eine inhaltliche Stellungnahme erarbeitet zu haben. Es kann auch die Vorbereitung einer Befassung mit geladenen Fachvertretern eine erste Befassung sein, der eine zweite - mit inhaltlicher Beschäftigung - folgen kann.

Die Behandlung selbst kann in einem Fachausschuss oder auch in einer Beiratssitzung geschehen.

Dem Antragsteller wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.

Schriftlich eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den Beirat weitergeleitet und erst nach Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder anonymisiert.