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Was sind Globalmittel und wie können sie beantragt werden?

Allgemeine Hinweise

Die Globalmittel bzw. Beiratsmittel stehen für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen zur Verfügung. Die Beiräte entscheiden über die Verteilung und Verwendung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung.

Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.

Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohnerzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.

Einen Globalmittelantrag können alle Vertreter/innen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen eines Beiratsbereiches stellen. D.h. die Einrichtungen, Vereine und Initiativen z.B. aus dem Bereich des Beirates Burglesum (Schulvereine, Kindergärten, Sportvereine usw.) können einen Globalmittelantrag an den jeweiligen Beirat stellen.

Die Antragstellung erfolgt über dieses Formular:
Antragsformular im WORD-Format (docx, 30.5 KB)
Antragsformular im PDF-Format (pdf, 304 KB)

Diese Vordrucke erhalten Sie ebenfalls im Ortsamt oder auf E-Mail-Anfrage.

Die Anträge auf Beiratsmittel werden im Jahr 2024 an zwei Terminen vergeben:
1. Rate auf der Beiratssitzung am 12.03.2024 (Antragsschluss am 12.02.2024)
2. Rate auf der Beiratssitzung am 24.09.2024 (Antragsschluss am 24.08.2024)

HINWEIS:
Der Beirat Burglesum wird bei der Vergabe seiner Globalmittel den Beschluss zum Umwelt- und Klimaschutz vom 10.12.2019 umsetzen. Bei der Begutachtung und Erörterung der eingegangenen Anträge werden diese auf ihre Relevanz (oder ihren Beitrag) zum Umwelt- und Klimaschutz bewertet und verstärkt berücksichtigt.

Die Mitglieder des Beirates Burglesum begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge und fassen dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung. Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h. es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartner/innen in das Projekt einfließen. Unter Eigenmittel sind auch eigene Arbeitsleistungen zu verstehen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus haushaltsrechtlichen Vorgaben, z.B. dürfen keine laufenden Personal- und Mietkosten übernommen werden.

Nach Abschluss der Beratungen werden die bewilligten Mittel in einer öffentlichen Beiratssitzung beschlossen und bekannt gegeben. Anschließend werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt Burglesum an die Antragsteller/innen verschickt.

Um das bewilligte Geld zu erhalten müssen Sie das Formular zum Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (pdf, 73.5 KB) unterschrieben an das Ortsamt Burglesum zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.

Kinder und Jugendliche und Jugendeinrichtungen aus dem Stadtteil haben die Möglichkeit, einen Antrag bei dem Kinder- und Jugendbeirat zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt über dieses Formular:
Antragsformular im WORD-Format (docx, 30.5 KB)
Antragsformular im PDF-Format (pdf, 304 KB)

Diese Vordrucke erhalten Sie ebenfalls im Ortsamt oder auf E-Mail-Anfrage.

Der Kinder- und Jugendbeirat Burglesum entscheidet dann zeitnah über die vorliegenden Anträge und die Antragssteller*innen werden vom Ortsamt über das Beratungsergebnis informiert.

Rückfragen?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Mona Schwarting

Stadtteilassistenz
Globalmittel, kommunale Angelegenheiten, Allgemeine Verwaltung

Oberreihe 2
28717 Bremen

+49 421 361-71300
+49 421 496-71300
E-Mail


(Frau Schwarting ist dienstags und donnerstags von 9:00 - 13:00 Uhr erreichbar.)

Sabine Tietjen

Abwesenheitsvertreterin des Ortsamtsleiters

Oberreihe 2
28717 Bremen

+49 421 361-7101
+49 421 496-7101
E-Mail